Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte (kurz: OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes des THW. Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.

Der Ortsbeauftrage ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes. Von diesem wird der Ortsbeauftragte im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses des Ortverbandes in sein Amt berufen.

Quelle: Wikipedia


Stellvertretende Ortsbeauftragte

Die Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Sie ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert sie die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Sie wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen. Die Stellvertretende Ortsbeauftragte wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.

Im Einsatzfall ist die Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält sie Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur des THW.

Quelle: Wikipedia


Ausbildungsbeauftragter

Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Grund- und Standortausbildung im Ortsverband verantwortlich. Dazu legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der THW-Geschäftsstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragten durch den THW-Geschäftsführer.

Bei Einsätzen kann der Ausbildungsbeauftragte eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen.

Quelle: Wikipedia



Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist beim Technischen Hilfswerk für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und als Mitglied des OV-Stabs in den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • die Helferwerbung;
  • Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung.

Außerdem ist er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen, etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.

Für diese Tätigkeiten kann der BÖ nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, dem stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.

Quelle: Wikipedia


Schirrmeister

Der Schirrmeister (kurz: SM) wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

  • Bestandserfassung und Materialkontrollen,
  •  Erstellen und Führen von Bestandsnachweisen,
  • Mitwirkung bei der Einpflege in THWin
  • Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen,
  • Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material, o dto. für die persönliche Ausstattung der Helfer/Innen,
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne,
  • Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
  • Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten,
  • Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.

 

Darüber hinaus überwacht er folgende Bereiche:

  •  Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten

Quelle: THW


Jugendbetreuerin

Die Junghelfer werden von ehrenamtlichen Helfern (Jugendbetreuer) des THWs betreut. Diese Jugendbetreuer müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Jugendbetreuerlehrgang absolvieren. Auf diesem Jugendbetreuerlehrgang wird der Umgang mit Kindern und Gruppen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtsplicht, Jugendschutzgesetzt) und THW-relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für Jugendbetreuer unverzichtbar sind. Nachdem der Jugendbetreuer/die Jugendbetreuerin diese Qualifikationen erreicht hat, besuchen sie regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen sie sich ständig weiterbilden können.

Der Jugendbetreuer ist Mitglied des Stabes eines THW-Ortsverbands. Er ist somit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten unterstellt.

Quelle: Wikipedia


Verwaltungshelfer

Der Verwaltungshelfer (kurz: VwHe) erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und
Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
Insbesondere:

  • Anlagen und Bearbeitung der Helferakten
  • Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
  • Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie
  • Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem AB
  • Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von
  • Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
  • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
  • Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
  • Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
  • Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
  • Einrichten und Überwachen der OV-Registratur

Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwHe, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, zur Unterstützung andere Helfer des OV zugewiesen werden.
Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen

Quelle: THW


OV-Koch

Der Koch stellt die Versorgung des OV mit Verpflegung und die Betreuung der Helfer sicher.
Hierzu hat er: 

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben, die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,die notwendige Vorratshaltung zu betreiben, entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen, das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.).
  • Zusätzlich ist er der Ersthelfer im OV

Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der FGr Log / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV. Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen. Sind sie nicht durch
ihren Beruf im Besitz der Bescheinigung, ist die Untersuchung durch den OB zu veranlassen. 

Quelle: THW