

Zugführer
Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt.
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet, Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken
- Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt
Quelle: THW


Zugtruppführer
Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.
Er
- ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
- sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht,
- hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
- ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Quelle: THW